Dresden. Die babybrands Store GmbH, deren Geschäftsgegenstand den Handel mit Baby- und Kinderbedarf einschließlich Möbeln umfasst, hat beim Amtsgericht Dresden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das zuständige Insolvenzgericht hat den Dresdner Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich von der Kanzlei STAPPER | JACOBI | SCHÄDLICH Rechtsanwälte – Partnerschaft mit Beschluss vom 30.03.2023 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Dr. Jörg Schädlich prüft derzeit mit seinem Team die wirtschaftliche Situation und alle zur Verfügung stehenden Sanierungsoptionen. Ziel ist, dass Gläubiger des Unternehmens bestmöglich befriedigt werden.
Oft gestellte Fragen und Antworten
Ich habe Ware bestellt, diese bisher nicht erhalten, aber bereits bezahlt. Bekomme ich mein Geld erstattet oder meine bestellte Ware noch?
Eine Auslieferung von Waren kann nicht mehr erfolgen. Käufer von bisher nicht gelieferten Waren bekommen aus insolvenzrechtlichen Gründen auch ihren Kaufpreis von der babybrands Store GmbH nicht sofort erstattet. Der vor dem Insolvenzantrag geleistete Kaufpreis ist aus insolvenzrechtlichen Gründen eine Insolvenzforderung, auf die erst mit Beendigung des Insolvenzverfahrens eine Quote gezahlt werden wird. Alle Forderungen können nach Insolvenzeröffnung, die durch das Amtsgericht Dresden im Juni 2023 erwartet wird, beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
An wen kann ich mich wenden, um meine Forderung anzumelden?
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben Sie die Möglichkeit, Ihre Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter (Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden) anzumelden. Bereits jetzt können Sie sich unter Angabe Ihres Namens, Ihrer vollständigen Adresse sowie die Höhe Ihrer Forderung unter dresden@stapper.in registrieren lassen. Nach der Insolvenzeröffnung wird der Insolvenzverwalter Sie auf dem Postweg über das weitere Vorgehen informieren. Eine formale Forderungsanmeldung kann derzeit noch nicht erfolgen, sondern erst nach Insolvenzeröffnung im Juni 2023. Von telefonischen Anfragen bittet die Kanzlei STAPPER | JACOBI | SCHÄDLICH abzusehen und ausschließlich die vorgenannte E-Mail-Adresse zu verwenden.
Wie hoch wird die Quotenzahlung auf meine Forderung nach Beendigung des Insolvenzverfahrens sein?
Das kann heute noch niemand sagen. Erfahrungsgemäß dauern Insolvenzverfahren durchaus mehrere Jahre, so dass die Ermittlung und Auszahlung einer Quote, soweit vorhanden, einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Insolvenzverwalter wird Sie darüber zu gegebener Zeit informieren.