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    01.01.2011

    Kein Stimmverbot des herrschenden Gesellschafters bei der Beendigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages durch die beherrschte Gesellschaft; Anmerkung zum Urteil des BGH v. 31. 5. 2011, II ZR 109/10, NJ 2011, 470 f. (gemeinsam mit Jacobi),

    Autor

    Dr. Jörg Schädlich
    Dr. Jörg Schädlich