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    01.01.2011

    Kein Stimmverbot des herrschenden Gesellschafters bei der Beendigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages durch die beherrschte Gesellschaft; Anmerkung zum Urteil des BGH v. 31.05.2011, II ZR 109/10, NJ 2011, 470 f. (gemeinsam mit Schädlich).

    Autor

    Prof. Dr. Alexander Jacobi
    Prof. Dr. Alexander Jacobi
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