Wir begleiten seit mehr als 25 Jahren Restrukturierungsprozesse in der mitteldeutschen Wirtschaft – innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Als Verwalter und Berater bieten wir Leistungen für Unternehmer und Gerichte an.

Unternehmensrestrukturierung

Für Unternehmen

Für Gerichte

Für Insolvenzgläubiger

Rechtsberatung

Insolvenzrecht

Arbeitsrecht

Gesellschaftsrecht

#1 Glaube und Wertschätzung

Wir glauben an die Stärke eines Unternehmens und seinen gesunden Kern. Wir würdigen die Arbeit des Unternehmers und nehmen das Herzblut ernst, welches in das Unternehmen investiert wurde. Mit dieser Empathie holen wir das bestmögliche für das Unternehmen heraus.

#2 Verständnis

Wir können nachvollziehen, dass eine wirtschaftliche Krise bzw. Insolvenz ein Ausnahmezustand ist und viele Emotionen hervorruft. Zudem sind Geschäftsführer mit dieser Situation nicht vertraut. Unser Credo: Mit Verständnis den Unternehmer mit seinen Fragen und Problemen nie allein lassen. Unsere Basis ist die Kommunikation auf Augenhöhe.

#3 Erfahrung, Fachwissen und Spezialisierung

Wir haben jahrelange Erfahrung: Nicht nur die Namenspartner, sondern auch die Mitarbeiter haben im Zuge ihrer Tätigkeit ein umfangreiches Fachwissen rund um die Abläufe, Fallstricke und Instrumente einer Sanierung in der Insolvenz sowie Branchenspezifika gesammelt. Wir wissen um aktuelle Gesetzesänderungen, besuchen Weiterbildungen und verschließen uns nicht vor neuen Entwicklungen.

#4 Ansprechpartner in allen Krisenphasen

Unsere Tür steht für Unternehmen aus jeder Branche und in verschiedenen Phasen der Krise offen. Auch in der Krisenvorsorge stehen wir Unternehmen für grundsätzliche und rechtliche Fragen zu Ablauf, Voraussetzungen und Fristen bei einer Sanierung zur Verfügung.

#5 Persönlich und mit Leidenschaft

Jeder Sanierungsfall ist für uns eine Herzensangelegenheit, um die wir uns persönlich kümmern. Denn wir lieben, was wir tun. Wir sind regelmäßig vor Ort im Unternehmen, stehen jederzeit als Ansprechpartner für alle Beteiligten zur Verfügung und überzeugen uns persönlich von dem ordnungsgemäßen Ablauf der Restrukturierung.

#6 Vertrauensvolle Partnerschaft

Es ist uns wichtig, dass der Geschäftsführer bzw. Inhaber des Unternehmens aktiv und transparent am Restrukturierungsprozess beteiligt wird. Dies gilt beratend vorinsolvenzlich selbstverständlich. Aber auch in der Insolvenz kommunizieren wir mit dem Geschäftsführer bzw. Unternehmer auf einer Ebene. Wir finden Kompromisse, die im Sinne aller Beteiligten sind. Dazu gehören vor allem das Unternehmen und seine Mitarbeiter, die Gläubiger, Finanzierer und Geschäftspartner.

#7 Mission Erhalt statt Abwicklung

Für uns steht der Erhalt des Unternehmens mit dem Ziel eines nachhaltigen Neustarts im Fokus, sofern der operative Kern gesund ist. Wir wollen keine Abwicklung, sondern die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wieder herstellen und gemeinsam mit Netzwerkpartnern das Unternehmen sowohl finanz- und betriebswirtschaftlich als auch leistungswirtschaftlich aufbauen.

#8 Starkes und breit aufgestelltes Netzwerk

Wir selbst sind ein breit aufgestelltes Team aus Rechtsanwälten, Restrukturierern und Insolvenzverwaltern und spezialisierten Mitarbeitern. Die Arbeit in diesem Team wird ergänzt durch unser großes Netzwerk aus weiteren Anwälten, Unternehmens- und Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Banken und anderen Finanzierungspartnern. Diese Kombination ermöglicht uns das schnelle Erarbeiten der bestmöglichen Lösung für das Unternehmen.

#9 Keine Standards, sondern neue Wege

Für uns gibt es kein Schema F und nicht DEN ultimativen Sanierungsweg. Jedes Unternehmen und jede Krise ist anders, hat spezifische Eigenheiten und andere Ursachen. Wir prüfen mehrere Wege und lassen dabei kein Detail aus. Im Ergebnis entwickeln wir eine passgenaue Lösung, die Branchenspezifika, Wettbewerbsumfeld und die jeweilige Unternehmenssituation berücksichtigt.

#10 Für Privatpersonen

Auch wenn unser Schwerpunkt auf der Restrukturierung von Unternehmen vor und in der Insolvenz liegt. Mit unseren Leistungen stehen wir ebenfalls Privatpersonen bzw. (ehemaligen) Einzelunternehmern zur Verfügung. Das betrifft sowohl Personen, die im Zuge von Unternehmensinsolvenzen persönlich für Schäden in Haftung genommen werden, als auch Privatpersonen, die überschuldet sind.
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