Das Unternehmen vor der Krise schützen
Richtig umstrukturieren: Häufige Krisenursache ist die nicht optimal koordinierte Umstrukturierung oder Erweiterung eines Unternehmens. Auch die Gründung oder Übertragung eines Unternehmens sollten professionell begleitet sein, um eine rechtssichere Basis für künftigen Erfolg zu schaffen.
Forderungen sicher einziehen: Insolvenzrechtliche Risiken bestehen beim Einzug fälliger Forderung. Nicht selten fordern später Insolvenzverwalter mühsam beigetriebene Forderungen zurück und der Gläubiger fällt vollständig aus. Durch die Organisation des Forderungseinzugs durch einen spezialisierten Rechtsanwalt werden solche Risiken vermieden.
Insolvenzspezifische Ansprüche abwehren: Geschäftsführer, Gesellschafter und Vertragspartner sehen sich im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht selten erheblichen Ansprüchen des Insolvenzverwalters ausgesetzt. Eine professionelle Verteidigungsstrategie schützt wirksam vor ungerechtfertigten Inanspruchnahmen.
Vermögen strategisch verwalten: Grundbesitz ist oft wesentlicher Vermögensbestandteil. Seit Jahrzehnten verwalten Stapper Jacobi Schädlich jede Art von Immobilien – vom Tiefgaragenstellplatz bis zum Wohnkomplex. Dabei werden Immobilien – sofern notwendig – in Stand gesetzt und die Mieterstruktur geändert. Mieterträge steigen, Kosten sinken und der Wert der Immobilie steigt.
Das Unternehmen in der Krise reorganisieren
Außergerichtlich reorganisieren: Auch wenn eine Krise das Unternehmen noch nicht lähmt, ist es lohnenswert über Restrukturierungsmaßnahmen nachzudenken. In dieser Phase können zielgerichtet Maßnahmen ergriffen werden, um
– Liquidität zu erhöhen
– Erträge zu erhöhen
– Schulden zu vermindern
Eigenverwaltung strukturieren: Geschäftsleiter scheuen oft die Insolvenzantragstellung, weil sie nicht wissen, wen das Gericht als Insolvenzverwalter bestellt. Bei der Eigenverwaltung wird lediglich ein Sachwalter durch das Gericht bestellt, der gegenüber dem Insolvenzverwalter nur eingeschränkte Befugnisse hat. Insbesondere bleibt das Unternehmen verfügungsbefugt. Der Unternehmer bzw. Geschäftsführer bleibt Kapitän. Gerichte ordnen die Eigenverwaltung nur an, wenn sichergestellt ist, dass während der Eigenverwaltung insolvenzrechtliche Regeln strikt eingehalten werden. Das kann sichergestellt werden, indem ein langjährig erfahrener Insolvenzexperte in die Geschäftsleitung berufen oder beratend mit ausreichend Kompetenzen ausgestattet wird. Aufgabe des Insolvenzexperten ist es, für die Einhaltung der Rechtsordnung während des Insolvenzverfahrens Sorge zu tragen und eine Sanierungslösung auszuarbeiten und durchzusetzen. Ist die Unternehmensrestrukturierung abgeschlossen, scheidet der Insolvenzexperte wieder aus.
Das Unternehmen im Insolvenzverfahren sanieren
Haftung vermeiden: Droht Schiffbruch, muss schnell gehandelt werden. Mit einer professionellen Strategie werden Haftungsgefahren von Geschäftsführern, Gesellschafter und Vertragspartnern eliminiert. Selbst wenn bereits hohe Ansprüche im Raum stehen, kann geholfen werden.
Insolvenz planen: Durch Insolvenzplan können Unternehmen und Unternehmer bei laufendem Betrieb innerhalb weniger Monate entschuldet werden. Das hat für alle Beteiligten Vorteile:
– Gläubiger: bessere Quote
– Gesellschafter: werthaltiger Gesellschaftsanteil
– Arbeitnehmer: sichere Arbeitsplätze
– Vertragspartner: zuverlässiger Marktteilnehmer
Ein Planverfahren ist insbesondere geeignet zur Sanierung von Einzelunternehmern, deren Geschäftsbetrieb nicht verkauft werden kann (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Apotheker und andere Selbstständige). Mehr als 60 Insolvenzpläne wurden durch uns bereits vorgelegt. Ausnahmslos alle Pläne führten zum Schuldenschnitt. Betriebe unterschiedlicher Branchen und Größen wurden so fortgeführt und saniert.
Investoren gewinnen: Bei der „übertragenden Sanierung“ übernimmt eine Auffanggesellschaft betriebsnotwendige Teile des Geschäftsbetriebs. Gesellschafter und Geschäftsführer der Auffanggesellschaft stammen gelegentlich auch aus dem insolventen Unternehmen. Maßgeblicher Vorteil ist, dass eine „übertragende Sanierung“ sehr schnell umgesetzt werden kann. Arbeitnehmer und Vertragspartner erhalten schnell Klarheit über die Perspektive des Unternehmens. Auch für Gläubiger ist die „übertragende Sanierung“ attraktiv, da die Ertragskraft des Unternehmens zur Schuldentilgung eingesetzt werden kann.