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    07.05.2020

    EU-Restrukturierungsverfahren: Von der Richtlinie bis zum StaRUG

    Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi in der Fachzeitschrift für Restrukturierung ZRI zu einem Kernpunkt der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023: den Auswirkungen des Restrukturierungsplans (Art. 15-18 RRL).

    Aus dem Inhalt:

    • Welche Gläubiger sind vom Restrukturierungsplan erfasst?
    • Zum Umgang mit Rechtsmitteln gegen den Restrukturierungsplan.
    • Eigenständige Planänderung durch das Planprüfungsgericht?
    • Schutzwirkungen für neue Finanzierungen
      • Zugangszeitpunkt zum Restrukturierungsverfahren
      • Was ist der richtige Abstand zum Insolvenzverfahren?
    • Wie die EU-Kommission mit einer trickreichen „Erfindung“ die Zuständigkeit für die Richtlinie schuf.
    • Das CRR-Problem: Auswirkungen des Restrukturierungsverfahrens auf die Regelungen zu Non-Performing Loans (NPL) gemäß den Bankenregularien der CRR im Kontext der ab 2021 geltenden Leitlinie der European Banking Authority

    Im StaRUG-Restrukturierungsverfahren kann sich eine gegenüber der Insolvenz minimalinvasive Eingriffsoption für ein ansonsten operativ gesundes Unternehmen finden. Das StaRUG-Restrukturierungsverfahren ist für Spezialfälle eine sinnvolle Ergänzung und oft Alternative zu der sonst sehr hilfreichen Unternehmenssanierung mittels Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren.

    Generell gilt: Der Weg über die Eigenverwaltung mittels StaRUG-Restrukturierungsverfahren oder InsO-Eigenverwaltungsverfahren wird ein gut vorbereitetes Unternehmen gemeinsam mit einem professionellen Beraterteam in aller Regel erfolgreich aus der Krise führen.

    Material:

    Autor

    Prof. Dr. Alexander Jacobi
    Prof. Dr. Alexander Jacobi
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