Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi in der Fachzeitschrift für Restrukturierung ZRI zu einem Kernpunkt der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023: den Auswirkungen des Restrukturierungsplans (Art. 15-18 RRL).
Aus dem Inhalt:
- Welche Gläubiger sind vom Restrukturierungsplan erfasst?
- Zum Umgang mit Rechtsmitteln gegen den Restrukturierungsplan.
- Eigenständige Planänderung durch das Planprüfungsgericht?
- Schutzwirkungen für neue Finanzierungen
- Zugangszeitpunkt zum Restrukturierungsverfahren
- Was ist der richtige Abstand zum Insolvenzverfahren?
- Wie die EU-Kommission mit einer trickreichen „Erfindung“ die Zuständigkeit für die Richtlinie schuf.
- Das CRR-Problem: Auswirkungen des Restrukturierungsverfahrens auf die Regelungen zu Non-Performing Loans (NPL) gemäß den Bankenregularien der CRR im Kontext der ab 2021 geltenden Leitlinie der European Banking Authority
Im StaRUG-Restrukturierungsverfahren kann sich eine gegenüber der Insolvenz minimalinvasive Eingriffsoption für ein ansonsten operativ gesundes Unternehmen finden. Das StaRUG-Restrukturierungsverfahren ist für Spezialfälle eine sinnvolle Ergänzung und oft Alternative zu der sonst sehr hilfreichen Unternehmenssanierung mittels Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren.
Generell gilt: Der Weg über die Eigenverwaltung mittels StaRUG-Restrukturierungsverfahren oder InsO-Eigenverwaltungsverfahren wird ein gut vorbereitetes Unternehmen gemeinsam mit einem professionellen Beraterteam in aller Regel erfolgreich aus der Krise führen.
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