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    17.05.2019

    Restschuldbefreiung so löchrig wie ein Schweizer Käse

    Der Schuldenschnitt durch Insolvenzplan ist effektiver und schneller als durch gerichtliche Restschuldbefreiung. Auch bei laufendem Geschäftsbetrieb kann man wirkungsvoll von alten Verbindlichkeiten befreit werden. Der Insolvenzplan muss dazu so vorbereitet werden, dass das Gericht keine Fehler findet und die Gläubiger dem Insolvenzplan in dem Erörterungs- und Abstimmungstermin mit möglichst breiter Mehrheit zustimmen.

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    Stapper Jacobi Schädlich
    Stapper Jacobi Schädlich
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