Prof. Dr. Florian Stapper fasst in einem aktuellen Beitrag in WIRTSCHAFT + MARKT die wesentlichen Eckpunkte des COVInsAG zusammen, die für Unternehmer in Hinsicht auf den Aspekt drohende Insolvenz von Interesse sind. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats jüngst das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (COVInsAG) verabschiedet.
Zum Inhalt:
- Die Insolvenz muss „coronabedingt“ eingetreten sein.
- Wer „coronabedingt“ die Insolvenz verschleppt, wird auch zivilrechtlich geschützt.
- Was, wenn die Insolvenz trotz Corona nicht zu vermeiden ist?
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