Krisenmanagement
Auf rauer See muss man die Untiefern kennen.
Außergerichtliche Restrukturierung
Auch wenn eine Krise das Unternehmen noch nicht lähmt, ist es lohnenswert über Restrukturierungsmaßnahmen nachzudenken. In dieser Phase können zielgerichtet Maßnahmen ergriffen werden, um
- Liquidität zu erhöhen
- Erträge zu erhöhen
- Schulden zu vermindern
Planung der Eigenverwaltung
Geschäftsleiter scheuen oft die Insolvenzantragstellung, weil sie nicht wissen, wen das Gericht als Insolvenzverwalter bestellt. Bei der Eigenverwaltung wird lediglich ein Sachwalter durch das Gericht bestellt, der gegenüber dem Insolvenzverwalter nur eingeschränkte Befugnisse hat. Insbesondere bleibt das Unternehmen verfügungsbefugt. Der Unternehmer bzw. Geschäftsführer bleibt Kapitän.
Gerichte ordnen die Eigenverwaltung nur an, wenn sichergestellt ist, dass während der Eigenverwaltung insolvenzrechtliche Regeln strikt eingehalten werden. Das kann sichergestellt werden, indem ein langjährig erfahrener Insolvenzexperte in die Geschäftsleitung berufen oder beratend mit ausreichend Kompetenzen ausgestattet wird. Aufgabe des Insolvenzexperten ist es, für die Einhaltung der Rechtsordnung während des Insolvenzverfahrens Sorge zu tragen und eine Sanierungslösung auszuarbeiten und durchzusetzen. Ist die Unternehmensrestrukturierung abgeschlossen, scheidet der Insolvenzexperte wieder aus.
Begleitung im Insolvenzverfahren
Geschäftsführer, Gesellschafter und Vertragspartner sehen sich im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht selten erheblichen Ansprüchen des Insolvenzverwalters ausgesetzt. Mit einer professionellen Strategie im Vorfeld der Insolvenz können Haftungsgefahren zielgerichtet eliminiert werden. Selbst wenn bereits hohe Ansprüche im Raum stehen, dient eine fundierte rechtliche Bewertung oft der Konfliktlösung.
Durch Insolvenzplan können Unternehmen und Unternehmer bei laufendem Betrieb innerhalb weniger Monate entschuldet werden. Für Beteiligte hat eine Planlösung Vorteile:
- Gläubiger: bessere Quote
- Gesellschafter: werthaltiger Gesellschaftsanteil
- Arbeitnehmer: sichere Arbeitsplätze
- Vertragspartner: zuverlässiger Marktteilnehmer
Ein Planverfahren ist insbesondere geeignet zur Sanierung von Einzelunternehmen, deren Geschäftsbetrieb nicht verkauft werden kann (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Apotheker und andere Selbständige). Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte haben mehr als 50 Insolvenzpläne vorgelegt. Ausnahmslos alle Pläne führten mit der Zustimmung der Gläubiger zum Schuldenschnitt. Auf diese Weise ist es gelungen, Betriebe unterschiedlicher Branchen und Größen fortzuführen und zu sanieren.
Strukturieren der "übertragenden Sanierung" (Unternehmensverkauf)
Bei der „übertragenden Sanierung“ übernimmt eine Auffangsgesellschaft betriebsnotwendige Teile des Geschäftsbetriebs. Gesellschafter und Geschäftsführer der Auffanggesellschaft stammen gelegentlich auch aus dem insolventen Unternehmen. Maßgeblicher Vorteil ist, dass eine „übertragende Sanierung“ sehr schnell umgesetzt werden kann. Arbeitnehmer und Vertragspartner erhalten schnell Klarheit über die Perspektive des Unternehmens. Auch für Gläubiger ist die „übertragende Sanierung“ attraktiv, da die Ertragskraft des Unternehmens zur Schuldentilgung eingesetzt werden kann.