Bitte um Rückmeldung ×

    Bitte um Rückmeldung

    15.11.2023

    alea iacta est: Anfechtung von Dividendenzahlungen

    Dresden. Alea iacta est – Die Würfel sind gefallen. Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi trägt auf dem Forum Insolvenzpraxis im Bilder­berg Bellevue Dresden zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) v. 30.03.2023, IX ZR 121/22 vor. Der BGH entschied zur Rückzahlung anfechtbar erlangter Dividenden:

    • Unentgeltlichkeit (§ 134 InsO) liegt vor: bei ursprünglicher Nichtigkeit der Jahresabschlüsse ohne deren Ersetzung. Damit laut BGH Unwirksamkeit der Gewinnverwendungsbeschlüsse ex tunc.
    • § 62 Abs. 1 S. 2 AktG (Schutz des gutgläubigen Dividendenempfängers) steht der Insolvenzanfechtung nicht entgegen.
    • Unentgeltlichkeit (§ 134 InsO) liegt nicht vor: bei ungeklärter Nichtigkeit der Jahresabschlüsse und deren späterer Ersetzung. Damit laut BGH Unwirksamkeit der Gewinnverwendungsbeschlüsse nur ex nunc ab Ersetzung.

    Hierdurch ist bis auf Weiteres die dogmatische Streitigkeit um die Frage, ob rechtsgrundlose Leistungen unentgeltlich i. S. v. § 134 InsO sind, vom BGH entschieden und in IX ZR 121/22 abermals bekräftig. Der BGH bleibt – entgegen der Meinung in der Wissenschaft von Seiten Prof. Dr. Georg Bitter – auf dem Standpunkt, der mit der Entscheidung IX ZR 252/16 im Jahr 2017 in Abkehr zur bisherigen Rechtsprechung eingenommen wurde. Durch die aktuellen Kriterien des BGH, was i. S. v. § 134 InsO unentgeltlich ist und was nicht, ergeben sich für die Praxis kaum mehr nachvollziehbare Fallgruppen. Dies und die methodischen Grundlagen der Entscheidung sind Gegenstand des Vortrags.

    Material:

    Autor

    Prof. Dr. Alexander Jacobi
    Prof. Dr. Alexander Jacobi