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    19.05.2020

    CORONAKRISE: Aktuelle Hilfen für Unternehmen

    Aussetzung Insolvenzantragspflicht – – Milliardenpaket des Bundes – – Sofortkredite in Sachsen

    Zahlreiche Unternehmen aller Branchen geraten durch die staatlichen Maßnahmen zur Viruserkrankung Corona (COVID-19) in existenzielle wirtschaftliche Schwierigkeiten. Jeder Unternehmensleiter muss nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Zum Beispiel die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, bei gleichzeitigem Fortbestehen anderer Straftatbestände (z. B. §§ 263, 263 a StGB). Die Haftung des Geschäftsführers in einer Insolvenzsituation (§ 64 GmbHG) sowie weitreichende Fälle der Insolvenzanfechtung (§§ 130 ff. InsO) sind hingegen ebenfalls ausgesetzt. Jedes Unternehmen muss vor allem die Beantragung aktueller Staatshilfen prüfen, um rechtzeitig die Liquidität zu sichern:

    Ergänzend bzw. alternativ zu den Optionen des COVInsAG und der Beanspruchung von Corona-Staatshilfen muss der umsichtige Unternehmensleiter stets die Restrukturierung in Eigenverwaltung im Blick behalten, was oft den erfolgreicheren Weg aus der Wirtschaftskrise gewährleistet.

     

    Autor

    Prof. Dr. Alexander Jacobi
    Prof. Dr. Alexander Jacobi
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