Die Bundesregierung hat einen umfangreichen Entwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) vorgelegt (BT-Drucks. 19/24181). Das Gesetz soll in weiten Teilen schon am 1.1.2021 in Kraft treten. Kern des SanInsFoG ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Das StaRUG ist ein eigenständiger Werkzeugkasten für die präventive Sanierung von Unternehmen. Wichtigste Elemente sind der Restrukturierungsplan und die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens, die von Unternehmen aller Größenordnungen bei drohender Zahlungsunfähigkeit in Anspruch genommen werden können. Das StaRUG hat das Potenzial, die Sanierungs- und Restrukturierungspraxis zu verändern. Sein Regelungswerk ist allerdings komplex, die Regelungstechnik von Generalklauseln, unbestimmten Rechtsbegriffen, Ausnahmen und Rückausnahmen geprägt. Das StaRUG scheint ein erstaunlicher Wurf des Gesetzgebers zu sein. Bei näherer Betrachtung wachsen jedoch die Zweifel, ob es sich dabei um ein praxistaugliches Instrument der vorgerichtlichen präventiven Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen handelt.
Der Beitrag unseres Partners Dr. Jörg Schädlich gibt einen Überblick über die zukünftige Unternehmensrestrukturierung nach dem StaRUG.
Material:
- Artikel NWB in Kurzfasung
- Artikel NWB in Langfassung
- Regierungsentwurf zum Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG